BESACare
Was ist BESA?
«BESA» ist die Abkürzung für das «Bewohner/-innen-Einstufungs- und -
Abrechnungssystem». Mit diesem System werden die Pflegeleistungen
erfasst, die nötig werden, wenn Bewohnerinnen und Bewohner infolge von
gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen. Dazu
gehören beispielsweise Aufwendungen für die Medikamentenver-
abreichung, die Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, Gehen,
Frisieren sowie Orientierungshilfen, die Begleitung durch Krisen und
anderes mehr. Diese Leistungen sind in den Pensions- bzw.
Betreuungskosten nicht inbegriffen. Damit die Kosten für die
Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss
jedes Alterszentrum über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem
verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Wir arbeiten
mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System. Korrekt und
einheitlich Mit dem BESA-System werden die Pflegeleistungen nach klar
vorgegebenen Richtlinien erfasst. Die systematische Eingabe in das
elektronische BESA-Einstufungs- und -Abrechnungssystem stellt sicher,
dass die von Ihnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt
und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Die Erfassung der Pflegeleistungen Wie funktioniert die BESA-Einstufung?
Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit
erfasst und in das elektronische BESAEinstufungs- und -
Abrechnungssystem eingetragen.
Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich
fundierten, standardisierten Zeitwert für die eingegebenen
Pflegeleistungen.
Daraus wird anschliessend automatisch die BESAEinstufung abgeleitet. Seit
Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt. Jede
dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von
20 Minuten pro Tag. Fünf Pflegethemen schaffen Übersicht Zur besseren
Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in fünf
Pflegethemen unterteilt.
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Mobilität, Motorik und Sensorik
Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen
oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik – also alles, was
zur Beweglichkeit und zur Sinnesempfindung gehört.
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Körperpflege
In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie die Hilfe beim Waschen, Duschen,
Frisieren oder die Unterstützung beim Toilettengang.
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Essen und Trinken
Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die
Ernährung erfasst, so etwa das Unterstützen beim Essen und Trinken, die
Essensvorbereitung oder die Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme.
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Medizinische Pflege
Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und
therapeutische Massnahmen, beispielsweise die Wundversorgung, die
Schmerzbekämpfung oder das Medikamentenmanagement.
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Psychogeriatrische Leistungen
In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner
zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise,
Demenz, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu
gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen
Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt.
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Querschnittsleistungen
Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen
berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im
Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit der Ärztin, dem Arzt oder das
Führen von Pflegedokumentationen. Regelmässige Überprüfung der BESA-
Einstufung Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem
Gesundheitszustand angepasst. Jede
BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung wird von der Hausärztin oder vom
Hausarzt in einer Arztverordnung bestätigt.