BESACare

Was ist BESA? «BESA» ist die Abkürzung für das «Bewohner/-innen-Einstufungs- und - Abrechnungssystem». Mit diesem System werden die Pflegeleistungen erfasst, die nötig werden, wenn Bewohnerinnen und Bewohner infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für die Medikamentenver- abreichung, die Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, Gehen, Frisieren sowie Orientierungshilfen, die Begleitung durch Krisen und anderes mehr. Diese Leistungen sind in den Pensions- bzw. Betreuungskosten nicht inbegriffen. Damit die Kosten für die Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alterszentrum über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Wir arbeiten mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System. Korrekt und einheitlich Mit dem BESA-System werden die Pflegeleistungen nach klar vorgegebenen Richtlinien erfasst. Die systematische Eingabe in das elektronische BESA-Einstufungs- und -Abrechnungssystem stellt sicher, dass die von Ihnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Die Erfassung der Pflegeleistungen Wie funktioniert die BESA-Einstufung? Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BESAEinstufungs- und - Abrechnungssystem eingetragen. Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich fundierten, standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen. Daraus wird anschliessend automatisch die BESAEinstufung abgeleitet. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt. Jede dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von 20 Minuten pro Tag. Fünf Pflegethemen schaffen Übersicht Zur besseren Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in fünf Pflegethemen unterteilt.
Mobilität, Motorik und Sensorik Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik – also alles, was zur Beweglichkeit und zur Sinnesempfindung gehört. Körperpflege In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie die Hilfe beim Waschen, Duschen, Frisieren oder die Unterstützung beim Toilettengang. Essen und Trinken Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung erfasst, so etwa das Unterstützen beim Essen und Trinken, die Essensvorbereitung oder die Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme. Medizinische Pflege Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise die Wundversorgung, die Schmerzbekämpfung oder das Medikamentenmanagement. Psychogeriatrische Leistungen In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Demenz, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt. Querschnittsleistungen Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit der Ärztin, dem Arzt oder das Führen von Pflegedokumentationen. Regelmässige Überprüfung der BESA- Einstufung Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung wird von der Hausärztin oder vom Hausarzt in einer Arztverordnung bestätigt.

BESACare

Was ist BESA? «BESA» ist die Abkürzung für das «Bewohner/-innen-Einstufungs- und -Abrechnungssystem». Mit diesem System werden die Pflegeleistungen erfasst, die nötig werden, wenn Bewohnerinnen und Bewohner infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für die Medikamentenver-abreichung, die Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, Gehen, Frisieren sowie Orientierungshilfen, die Begleitung durch Krisen und anderes mehr. Diese Leistungen sind in den Pensions- bzw. Betreuungskosten nicht inbegriffen. Damit die Kosten für die Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alterszentrum über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Wir arbeiten mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System. Korrekt und einheitlich Mit dem BESA-System werden die Pflegeleistungen nach klar vorgegebenen Richtlinien erfasst. Die systematische Eingabe in das elektronische BESA-Einstufungs- und -Abrechnungssystem stellt sicher, dass die von Ihnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Mobilität, Motorik und Sensorik Zu diesem Pflegethema zählen Leistungen zum Erhalt, dem Wiedererlangen oder dem Kompensieren von Mobilität, Motorik und Sensorik – also alles, was zur Beweglichkeit und zur Sinnesempfindung gehört. Körperpflege In diesen Bereich gehören Tätigkeiten wie die Hilfe beim Waschen, Duschen, Frisieren oder die Unterstützung beim Toilettengang. Essen und Trinken Unter diesem Punkt werden alle Leistungen und Tätigkeiten rund um die Ernährung erfasst, so etwa das Unterstützen beim Essen und Trinken, die Essensvorbereitung oder die Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme. Medizinische Pflege Zur medizinischen Pflege gehören präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen, beispielsweise die Wundversorgung, die Schmerzbekämpfung oder das Medikamentenmanagement. Psychogeriatrische Leistungen In dieser Gruppe sind Tätigkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zusammengefasst, die aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Angst, Krise, Demenz, Depression) den Alltag nicht mehr alleine gestalten können. Dazu gehören u. a. Hilfe bei der Orientierung, Beistand in schwierigen Lebenssituationen oder Unterstützung im sozialen Kontakt. Querschnittsleistungen Zusätzlich zu den fünf Pflegethemen werden auch allgemeine Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören z. B. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit der Pflege, Absprachen mit der Ärztin, dem Arzt oder das Führen von Pflegedokumentationen. Regelmässige Überprüfung der BESA-Einstufung Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung wird von der Hausärztin oder vom Hausarzt in einer Arztverordnung bestätigt.
Kontakt | persons | home